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(...) Grundsätzlich begründet jede Flächenunterschreitung, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt, einen Sachmangel der Mietsache. Beweist der Mieter, dass die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als vereinbart und dass dies seinen Mietgebrauch beeinträchtigt, so obliegt es dem Vermieter, darzulegen und zu beweisen, dass die Beeinträchtigung nur unerheblich ist. (...)
(...) Der deutsche Wohnungsmarkt zeichnet sich durch eine hohe Vielfalt der Eigentümer aus. (...)
(...) Ich werde aber Ihr Anliegen gerne nochmal prüfen und mitnehmen, wenn wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Möglichkeit bekommen, an Koalitionsverhandlungen teilzunehmen (...)
(...) sind Sie bereits mit meinen Fraktionskollegen Frank Sitta, Daniel Föst und Katharina Willkomm zu diesen Themen im Austausch. (...)