Der Verfassungsschutz ist als staatliches Organ immer an Recht und Gesetz gebunden. Welche Partei, welche Institution oder welche Personen beobachtet werden, obliegt allein der Behörde nach den gesetzten Maßstäben der wehrhaften Demokratie: Gefahren des politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten sollen aufgeklärt werden.
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Antwort 22.05.2024 von Lars Castellucci SPD

Antwort ausstehend von Bernhard Eisenhut AfD
Antwort 06.02.2024 von Lars Castellucci SPD
Extremisten haben weder auf diesen Positionen noch in sonstigen Ämtern etwas verloren. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein, auch in der Besetzung von Spitzenämtern.
Antwort 16.01.2024 von Astrid Rothe-Beinlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Momentan liegt zu diesem Thema ein Antrag in einem unserer Ausschüsse, so dass die Diskussionen dazu noch laufen. Wir werden uns aber an dieser und auch an anderer Stelle darum bemühen, unsere Verfassung so weit wie möglich noch vor der nächsten Landtagswahl abzusichern.
Antwort 21.11.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Nein.
Antwort 14.11.2023 von Petra Pau Die Linke
Ich gehe mit Ihnen mit: Es ist dringlich, die Bürgerrechte vor den Machtbefugnissen der Geheimdienste zu schützen.