Antwort 21.11.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Nein.
Nein.
Ich gehe mit Ihnen mit: Es ist dringlich, die Bürgerrechte vor den Machtbefugnissen der Geheimdienste zu schützen.
Auf jeden Fall ist das neue Gesetz politisch falsch, weil es nicht für mehr demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes, sondern für mehr Spitzelei und Denunziation sorgt.
Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.