Antwort 20.09.2023 von Kerstin Geis SPD
Entlastung ja bitte, Landesregierung reagiert aber nicht.
Entlastung ja bitte, Landesregierung reagiert aber nicht.
Die Zahlung eines Inflationsausgleichs bedarf einer tarifvertraglichen Grundlage. Ob das Thema „Inflationsausgleich“ in der nächsten Entgeltrunde der Länder, die im Oktober 2023 beginnt, eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.
Der Referentenentwurf des BMI zum Gesetzesvorhaben zur Alimentationsanpassung hat bereits die zweite Runde in der Ressortabstimmung durchlaufen.
Eine mögliche Übernahme steht erst nach Verhandlungen im Herbst durch die bay. Gesetzgeberin an. Sie gilt als wahrscheinlich. Ich würde eine Übernahme begrüßen.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen.