Antwort 14.07.2023 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt*innen ist in einigen Bundesländern möglich, da diese Beamte des jeweiligen Landes sind.
Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt*innen ist in einigen Bundesländern möglich, da diese Beamte des jeweiligen Landes sind.
Die Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Arbeitgeberzuschusses für Landesbeamte zur GKV hängt daher maßgeblich von den Bundesländern ab.
Leider scheiterte die Aufnahme des Vorhabens in den Koalitionsvertrag an der Ablehnung der FDP. In der derzeitigen Koalition wird es also keine Bürgerversicherung geben.
Der Entwurf zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz ist zur Aussprache und Beschlussfassung in der Plenarsitzung kommende Woche (05.07.2023) vorgesehen.