Zusätzlich zu bereits bestehenden Bepreisungs-Mechanismen soll bis 2030 ein einheitliches EU-Emissionshandelssystem über alle klimarelevanten Sektoren entstehen
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zur Bepreisung von agrarrelevanten Treibhausemissionen gibt es verschiedene Ansätze, die jeweils Vor- und Nachteile aufweisen. Dabei können exemplarisch sowohl eine konkrete Besteuerung produktionsbedingter THG-Emissionen, wie z. B. eine spezifische Abgabe auf den Düngemittelverbrauch, als auch eine grundsätzliche Verbrauchssteuer für tierische Produkte einen signifikanten Beitrag zur gezielten Reduzierung spezifischer Emissionen leisten.
Ich teile Ihre Ansicht, dass Maismonokulturen erhebliche Nachteile für Boden und Biodiversität bedeuten. Daher sollten die Rahmenbedingungen in der Biogasförderung so ausgestaltet werden, dass auf Substrate aus bestäuberfreundlichen Wildpflanzen sowie auf Rest- und Abfallstoffe (u.a. Gülle) umgestellt wird.
Wir schreiben die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fort, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt überarbeiten wir die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags.
Bis 2030 sollen 80% unseres Stroms erneuerbar erzeugt werden. Dafür müssen wir den Ausbau der Erneuerbaren aber massiv beschleunigen. Das Jahr 2022 muss den Grundstein für diesen Ausbau legen.
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft nahezu alle Bereich von Politik und Gesellschaft.