Antwort 04.04.2022 von Georg Kippels CDU
Uns ist es vor allem wichtig, dass die Gelder tatsächlich nur zur Ausstattung der Bundeswehr genutzt werden.
Uns ist es vor allem wichtig, dass die Gelder tatsächlich nur zur Ausstattung der Bundeswehr genutzt werden.
Bei einem Sondervermögen handelt es sich haushaltsrechtlich um einen Sonderfall, der so aber nicht neu ist. Für diesen Sonderfall gibt es einen eigenen Begriff.
Der bloße Vergleich der Militärausgaben hinkt. (...)
In der Ukraine steht Freiheit gegen Diktatur auf dem Spiel.
Mit Blick auf meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort auf Ihre hier gestellte Frage vom 03.03.2022.