Antwort 01.02.2021 von Katja Kipping Die Linke
(...) Ich kenne den Bescheid nicht. (...)
(...) Ich kenne den Bescheid nicht. (...)
eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes bedeutet, dass die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen können, in denen die Miete nicht über einen bestimmten Prozentsatz oberhalb des Mietenspiegels steigen darf.
(...) Daher arbeiten wir an einer regional differenzierten Mietobergrenze in absoluter Höhe, so dass Verstöße den Behörden nur gemeldet werden müssten. (...)
(...) Durch die 2015 von der ein Bundesregierung eingeführt Miepreisbremse, sollen unter anderem die Mieten im Fall einer Neuvermietung eine Erhöhung von 10% nicht übersteigen. (...)
(...) hohe Niveau unseres Sozialstaats aufrecht zu erhalten, mit Schulen, Infrastruktur (...)