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Nebentätigkeiten müssen angegeben und veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden die Angaben über die Tätigkeiten im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages bei den jeweiligen Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“.
Bzgl. des Parteiordnungsverfahrens von Gerhard Schröder gilt es die Entscheidung der zuständigen Schiedskommission zu respektieren.
Die SCHUFA und andere Auskunfteien haben bereits heute Zugriff auf weitreichende Informationen über Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mithilfe einer gerechten Sozial- und Bildungspolitik, die nicht nur die Akzeptanz füreinander fördert, sondern auch gesellschaftliche Partizipation ermöglicht.