Aus meiner Sicht ist das „Z“-Symbol vergleichbar mit anderen verfassungsfeindlichen Symbolen zu werten und sollte daher umgehend bei Demonstrationen und Aufmärschen verboten werden.
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Prorussische Demonstrationen hierzulande haben eine Debatte über mögliche Konsequenzen für das Zeigen von Symbolen ausgelöst, die Unterstützung für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine ausdrücken.
Insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden maßgeblich und nachhaltig zur Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen sowie umwelt- und klimaverträglichen Energieversorgung beitragen.
Bezüglich der Energielieferungen aus Russland ist es richtig, dass die Bundesregierung und namentlich Bundeswirtschaftsminister Habeck alles dafür tut, um für einen Gas-Stopp gerüstet zu sein.
Im Zuge der Regierungsbildung behalten wir uns vor zu prüfen, ob auch das SL zusätzlich eine entsprechende Anordnung an die saarl. Staatsanwaltschaft ausspricht