Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
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Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine Regelung ein, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Sehr geehrter Herr M.,
der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb leider noch offen.
Als SPD-Fraktion und stärkste Oppositionskraft im Düsseldorfer Landtag befürworten wir die pauschale Beihilfe für Beamte und Bestandsbeamte und haben dazu bereits in der vergangenen Legislatur einen Gesetzesentwurf (Drucksachennummer 17/5620) eingebracht.