bei dieser Thematik geht es mir um den Gesundheits- und Jugendschutz
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Durch die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken im Konsumcannabisgesetz räumen wir mit der gescheiterten Verbotspolitik der vergangenen Jahre auf. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dadurch in Zukunft nicht mehr unnötig kriminalisiert.
Hier muss im Sinne unserer nationalen Sicherheit abgewogen werden.
Was die Aspekte der Resozialisation angeht, so setzen wir voraus, dass Straftäter*innen in jedem Fall einen Großteil ihrer Strafe in Deutschland absitzen müssen.
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.
Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt