Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
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Antwort 10.09.2025 von Hakan Demir SPD
Ja, das ist möglich. Seit letztem Jahr ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit generell ermöglicht worden.
Antwort 18.09.2025 von Bernd Krückel CDU
In der aktuellen Haushaltslage wäre eine solche Maßnahme gegenüber allen Steuerzahlern nicht zu verantworten.
Antwort 18.09.2025 von Bernd Krückel CDU
Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, werden solche Details erkennbar und bewertbar – auch für mich als Abgeordneten.
Antwort 12.09.2025 von Sarah Vollath Die Linke
Folgende Daten sind uns bekannt:
Antwort 10.09.2025 von Angelika Glöckner SPD
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.