Antwort 18.08.2021 von Delara Burkhardt SPD
Die Kommission handelt aktuell nicht gegen Ungarn und Polen, weil beide Länder den EU-Haushalt und die EU-Corona-Wiederaufbaufonds blockiert hatten, weil sie die Rechtsstaatskonditionalität ablehnten.
Die Kommission handelt aktuell nicht gegen Ungarn und Polen, weil beide Länder den EU-Haushalt und die EU-Corona-Wiederaufbaufonds blockiert hatten, weil sie die Rechtsstaatskonditionalität ablehnten.
(...) Das Gesetz diskriminiert meiner Ansicht nach Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und verstößt gegen fundamentale Werte der Europäischen Union (...)
(...) treffen in Ungarn auf ein politisches System, in dem jetzt schon die Institutionen der Gewaltenteilung geschwächt sind (...)
(...) Auf die am 3. März beschlossene Änderung der Geschäftsordnung der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament hat Viktor Orbán unmittelbar mit dem Austritt von Fidesz aus der EVP-Fraktion reagiert. (...)