Antwort 10.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.
Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.
Eine Senkung der Strafbarkeit ist nicht auch nicht isoliert zu begreifen.
Anstelle der rechtswidrige, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung soll künftig ein Quick-Freeze Verfahren durchgeführt werden, dass die Datenrechte besser wahrt.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, die aus Ländern ohne Auslieferungsabkommen stammen.
Die Auslieferung an die deutsche Justiz kann auf vertragsloser Grundlage erfolgen.