Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt
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Antwort 01.07.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 06.06.2024 von Damian Boeselager Volt
Eine verstärkte europaweite Kooperation zwischen Polizei und Justiz kann ein erster Schritt sein, Straftagen schneller aufzuklären.
Antwort 10.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.
Antwort 15.05.2024 von Stephan Brandner AfD
Eine Senkung der Strafbarkeit ist nicht auch nicht isoliert zu begreifen.
Antwort 04.06.2024 von Jens Zimmermann SPD
Anstelle der rechtswidrige, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung soll künftig ein Quick-Freeze Verfahren durchgeführt werden, dass die Datenrechte besser wahrt.
Antwort ausstehend von Peter Beyer CDU