Antwort 07.06.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
die Pressefreiheit ist bereits in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
die Pressefreiheit ist bereits in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Wir gehen selbst schon stark gegen Desinformation, Hass und Hetze auf sozialen Medien vor.
Die Verbreitung historisch unwahrer Erzählungen ist ein Unding.
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG ) trat 2017 ein Gesetz in Kraft, das darauf abzielt, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.
Wir sind bei der Regulierung der sozialen Netzwerke in den vergangenen Jahren durchaus vorangekommen.
Diese Unternehmen haben sich das Ziel gesetzt, Menschen miteinander zu verbinden, was zweifellos viele positive Aspekte hat.