(...) bisher stand in deutschen Städten eine Video-Überwachung in einem Ausmaß wie in dem von Ihnen verlinkten Video nicht zur Debatte. Generell muss ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter immer gut begründet sein. (...)
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(...) In einer Anhörung des Innenausschusses des Landtages wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung. (...)
(...) Ein Taser ist eine weitaus mildere Waffe als eine Pistole, welche die Beamten ebenfalls bei sich tragen. In Deutschland ist ein zu leichter Umgang von Waffen durch Polizeivollzugsbeamte nicht zu erwarten. (...)
(...) Ich bekomme in sehr vielen Gesprächen mit Wuppertalerinnen und Wuppertalern mit, dass das subjektive Sicherheitsgefühl in den letzten Jahren leider auch in unserer Stadt sehr gelitten hat. Ein mangelndes Sicherheitsgefühl schmälert dabei nicht einfach nur die persönliche Lebensqualität, sondert zerstört gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und gerade um eine gleichberechtigte Bewegungsmöglichkeit und gesellschaftliche Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten und wieder zurück zu gewinnen, ist es meines Erachtens notwendig, auch die Befugnisse der Polizei immer wieder zu überprüfen und den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. (...)
(...) Durch diese konsensorientierte Politik ist es der SPD-Fraktion nicht nur gelungen, ein Polizeigesetz zu schaffen, dass tatsächlich allen Bürger*innen nutzt, sondern auch maßgebliche Kritikpunkte, die sie in ihrem Beitrag ansprechen, zu entschärfen bzw. aus dem Gesetz zu streichen. (...)