(...) Eine Neuordnung des bayerischen Polizeirechts ist aus mehreren Gründen notwendig: erstens zur Umsetzung des EU-Datenschutzrechtes, zweitens zur Angleichung an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und drittens zur Anpassung der polizeilichen Befugnisse im präventiv-polizeilichen Bereich der fortschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere bei der Terror-Abwehr. (...)
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(...) Die Staatsregierung zielt nicht darauf ab, die Polizei mit einer besonderen Machtfülle auszustatten und einen sogenannten "Überwachungsstaat" gesetzlich zu legitimieren. Uns geht es ausschließlich um die Sicherheit der Menschen in unserem Land. (...)
Sehr geehrter Herr Langenstück,
beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann.
Sehr geehrte Frau F.,
ich sende Ihnen eine Pressemitteilung der bayerischen SPD. Darin werden alle Ihre Fragen beantwortet.
Mit besten Grüßen
i.A. Ingrid Pflug
wiss. MA
(...) Auch im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass das PAG-Neuordnungsgesetz und die darin enthaltenen polizeilichen Befugnisse in allen Belangen den verfassungsrechtlichen sowie rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werden. Aus meiner Sicht wird die von Seiten des Staates zu beachtende Balance von Freiheit und Sicherheit im Gesetzentwurf gewährleistet. (...)
(...) Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung Ihrer Fragen in den Aufgabenbereich des zuständigen Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration fällt. (...)