Antwort 05.07.2022 von Jan-Christoph Oetjen FDP
Lediglich auf der Grundlage von Berichten, die diese Vermutungen enthalten oder Anschuldigungen erheben, ohne unabhängig überprüfbare Beweise zu liefern, kann die EU keine Sanktionen beschließen.
Lediglich auf der Grundlage von Berichten, die diese Vermutungen enthalten oder Anschuldigungen erheben, ohne unabhängig überprüfbare Beweise zu liefern, kann die EU keine Sanktionen beschließen.
(...) fordert beide Seiten auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen (...)
(...) Die EU unterstützt daher den von der OSZE-Minsk-Gruppe geleiteten Friedensprozess, welcher beide Seiten zusammenbringt und zwischen diesen vermittelt. Dieser Austausch muss fortgesetzt werden. (...)
(...) eine so schlichte und einseitige Schuldzuschreibung, wie Sie sie gerne hätten, mache ich mir nicht zu eigen (...)
Es gibt noch immer keine langfristige Lösung für die Region Bergkarabach und Armenien und Aserbaidschan stehen sich weiterhin konfrontativ gegenüber.