In Bezug auf Ihre Frage zu Bundeskanzler Scholz' Besuch in Nigeria und der Zusammenarbeit Deutschlands mit anderen Ländern, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, möchte ich die Bedeutung einer nachhaltigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit betonen.
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Wir haben eine enorme Anzahl von Initiativen diesbezüglich in den Deutschen Bundestag eingebracht. Außerdem gehen wir, wenn die Möglichkeit besteht, stets juristisch gegen Rechtsbrüche vor, wenn möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2022 klargestellt, dass ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes auch für Asylbewerber*innen besteht
in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts mit den Stimmen der FDP-Fraktion beschlossen. In der ersten Lesung im Bundestag am 30. November 2023 habe ich selbst zu diesem Thema eine Rede gehalten, die Sie sich unter folgendem Link anschauen können: https://www.youtube.com/watch?v=FI1HFMvBeGU
Direkte Kommunikation bevorzugt
Ich erinnere den Kontext nicht mehr, in dem nach Ihrer Anfrage Olaf Scholz eine dementsprechende Äußerung gemacht hat. Pauschal stimme ich dem nicht zu.