Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD offenbar als verfassungswidrig - und wollen beim Bundesverfassungsgericht offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen.

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Alexander Föhr
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Frage von Sven O. •

Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD offenbar als verfassungswidrig - und wollen beim Bundesverfassungsgericht offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen.

Sehr geehrter Herr Föhr,

der deutsche Faschismus hat in seinem Aufstieg & in seiner Niederlage bewiesen, dass freier, vernünftiger Austausch von Argumenten kein Mittel ist, um Nazis beizukommen. Denn sie werden das Spiel der Freiheit nicht mitspielen. Weder taten sie das damals, noch tun sie es heute.

Verletzungen der Menschenwürde und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD offenbar als verfassungswidrig - und wollen beim Bundesverfassungsgericht offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen.

Unterstützen Sie den Antrag, die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen?

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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage hier auf abgeordnetenwatch.de. Ich setze mich bereits seit langem mit der Frage eines AfD-Verbotsverfahrens auseinander und würde mir wünschen, dass die Partei mit ihrer fürchterlichen Ideologie lieber heute als morgen verschwindet. Ein Verbotsverfahren muss aber vor allem juristisch begründbar sein und nicht politisch. Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Aus ebenso guten Gründen gelten für ein solches Parteiverbot aber auch sehr hohe Hürden. Für ein Verbot muss sich die Partei als Gesamtheit in „aktiv-kämpferischer Weise“ für die Abschaffung der Demokratie einsetzen, "planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen", wie das Bundesverfassungsgericht schreibt.

Ob diese Hürden in Bezug auf die AfD insgesamt oder einzelne Landesverbände übersprungen werden können, kann und muss in erster Linie die Bundesregierung auf Grundlage der Erkenntnisse der ihr berichterstattenden Nachrichtendienste beurteilen. Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit nunmehr rund zwei Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit den umfassendsten Überblick zu der Frage, ob ein Verfahren Erfolg haben könnte. Dabei ist höchste Sorgfalt angezeigt. Denn ich bin davon überzeugt, dass einzig und allein die AfD von einem gescheiterten Verbotsverfahren profitieren würde. Bereits die aktuelle Verbotsdiskussion mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft ihr einmal mehr, sich als Opfer darzustellen. Wie diese Erzählung der AfD aussehen würde, wenn nun nach den erfolgreichen Wahlen ein Verbotsverfahren angestrebt wird, mag ich mir nicht vorstellen.

Zudem ist ein solches Verfahren sehr langwierig. Bis die erste Verhandlung zum Verbotsverfahren angesetzt ist, dürfte die nächste Bundestagswahl vorüber und die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein.

Für mich ist deswegen klar: Entscheidend ist und bleibt die politische, inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD, ein Verbotsverfahren muss hingegen juristisch auf sicheren Füßen stehen. Wer genau hinschaut, sieht, dass die AfD keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land hat. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik, die unserem Land und unserer Gesellschaft schadet. Sie unterscheidet sich damit fundamental von unseren politischen Grundwerten und unserer Haltung als konstruktive Opposition. Unser Land braucht eine Politik, welche die Probleme im Land entschlossen angeht und dieser gefährlichen Entwicklung somit den Nährboden entzieht. Dafür setze ich mich in meiner täglichen Arbeit ein. Zudem sehe ich ein Verbotsverfahren nicht als die letzte Chance unserer Demokratie, denn ich vertraue der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie, unsere Verfassungsgerichte und letztlich auch der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Föhr MdB

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