Sehr geehrte Frau Lindholz, Sind Sie bereit auf abgeordnetenwatch.de Ihr persönliches Transparensversprechen abzugeben?

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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Klaus S. •

Sehr geehrte Frau Lindholz, Sind Sie bereit auf abgeordnetenwatch.de Ihr persönliches Transparensversprechen abzugeben?

Sehr geehrte Frau Lindholz,
die Maskenaffaire hat viele Menschen erschüttert und das Vertrauen in die Politik beschädigt.

Sind Sie bereit auf abgeordnetenwatch.de Ihr persönliches Transparensversprechen abzugeben? Mit der Unterstützung von bis zu 5 Punkten können Sie deutlich machen, wo Sie persönlich meht Transparenz förden.

Danke und Grüße
K. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage. Auch für mich persönlich und die gesamte CDU/CSU-Bundestagfraktion war das Fehlverhalten einiger weniger Mitglieder ein echter Schock. Wir mussten schmerzhaft lernen, dass Anstand und Moral nicht für jeden selbstverständlich sind. Deswegen haben wir umgehend und mit äußerster Konsequenz reagiert. Dies ist im Wesentlichen auf den folgenden drei Ebenen passiert.

1. Alle Betroffenen mussten umgehend ihre Ämter und Funktionen aufgeben, die Unionsfraktion verlassen und wurden zum Verzicht auf ihr persönliche Mandat und die Parteimitgliedschaft aufgefordert. Dieses Fehlverhalten hat in der Union einfach keinen Platz.

2. Wir als Parlament haben im Frühjahr 2021 mit überwältigender Mehrheit die größte Reform des Abgeordnetengesetzes seit bestehend der Bundesrepublik umgesetzt. Einkünfte müssen künftig auf Euro und Cent genau veröffentlicht werden. Auch Dividenden, Beteiligungen und Unternehmensausschüttungen wurden deutlich transparenter bzw. deutlich stärker reguliert. Bezahlte Lobbytätigkeiten und der geschäftliche Missbrauch des Mandats wurden ebenso untersagt wie bezahlte Vorträge im Rahmen des Mandats. Die Bestechung von Abgeordneten haben wir zu einem Verbrechen hochgestuft, so dass künftig bereits Versuch und Vorbereitungshandlungen strafbar sind und etwaige Verfahren nicht mehr ohne weiteres eingestellt werden dürfen. Dank dieser und vieler weiterer gesetzlichen Nachschärfungen hat der Deutsche Bundestag heute mit die strengsten gesetzlichen Transparenzregeln, die weltweit an Parlamentarier gerichtet werden.

3. Wir als Unionsfraktion sind über diese weitreichenden gesetzlichen Regelungen noch hinausgegangen und haben uns selbst einen noch strikteren Verhaltenskodex auferlegt, der an sämtliche Fraktionsmitglieder höchste Transparenz- und Integritätsansprüche legt. U.a. verbietet dieser Kodex der gesamten Fraktionsführung angefangen vom Vorsitzenden, über seine Stellvertreter, die Parlamentarischen Geschäftsführer, die fachpolitischen Sprecher bis hin zu den Justiziaren grundsätzlich jedwede Nebentätigkeiten. Sämtliche Mitglieder der Fraktion verpflichten sich zu umfassender Transparenz und dazu, bereits den Anschein von Interessenskollisionen zu vermeiden. Ein eigens dafür eingerichteter Integritätsausschuss wacht künftig über die Einhaltung dieses Kodex und prüft die Angaben der Fraktionsmitglieder auf etwaige Interessenskollisionen und gibt Empfehlungen an die Fraktion insbesondere bei der Übernahme von Ämtern und Funktionen innerhalb der Koalition ab. Unseren vollständigen Verhaltenskodex als CDU/CSU-Bundestagsfraktion finden Sie hier: https://www.flachsbarth.info/wp-content/uploads/2021/06/210622_Verhaltenskodex.pdf

Sehr geehrter Herr S., angesichts dieser umfangreichen Reformen erschließt sich mir der Sinn solcher plakativen "Transparenzversprechen" nicht. Auch ich bin für größtmögliche Transparenz, allerdings sollte man hier auch immer die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der Regierung im Blick haben, sowie die Durchlässigkeit von Informationen, die Freiheit des Mandats, den Einbezug von Landwirten oder Selbstständigen, die viel Berufserfahrung und wertvolle Expertise ins Parlament mitbringen, aber nicht ohne weiteres ihren Betrieb aufgeben oder ruhen lassen können. Schließlich darf die Rückkehr in den angestammte Profession nach dem Ausscheiden aus dem Parlament nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Das wäre kein Gewinn, sondern ein herber Verlust für unsere Demokratie. Auch das Kommunikationsgrundrecht gemäß Art 17 GG gilt es zu beachten. In Artikel 17 haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes dem Petitionsrecht für jedermann aus gutem Grund höchsten verfassungsrechtlichen Status eingeräumt. Eine Überregulierung und Bürokratisierung des Austauschs zwischen Politik und den vielen anderen Teilen der Gesellschaft kann nicht im Interesse unserer Demokratie sein. Daher gilt es hier immer sehr genau abzuwägen, womit man tastsächlich einen demokratischen Mehrwert schafft und was Politikferne nur weiter befördert. Mit der bereits beschlossenen Reform des Abgeordnetenrechts haben wir jedenfalls bereits für so viel mehr Transparenz gesorgt, dass der Deutsche Bundestag in diesem Punkt den Vergleich mit keinem anderen Parlament der Welt zu scheuen braucht.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat

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