Frage an Andreas Schramm bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andreas Schramm
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Frage an Andreas Schramm von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Andreas,

wie stellen Sie sich vor, dass die Gewaltenteilung von exekutiver, legislativer und judikativer Gewalt gestärkt werden kann?
Wie könnten die Abstimmungen und die Sachthemen im Bundestag mehr zu Gewissensentscheidungen des einzelnen Abgeordneten werden?
Viel mehr als bisher in der "Berliner Republik" verwirklicht stelle ich mir vor, dass die Parlamente und die Kabinette sich an die Präambel und die 146 Artikeln des Grundgesetzes binden, auf die Minister, Präsidenten, Kanzler, Staatssekretäre, Landräte, Richter, Staatsanwälte Bürgermeister, Soldaten, Polizisten und Lehrer (sofern Beamte) vereidigt werden.
Dass sich Gesetzgebungsverfahren immer mehr zu Lobby-Veranstaltungen entwickeln ist nicht im Sinne des Volkes, "dem wahren Souverän", sondern Ausdruck einer "Lobby-Kratie" im Gegensatz zur "Demo-Kratie".
Wie können Sie persönlich darauf hin wirken, vorausgesetzt sie erhalten ein Abgeordnetenmandat, und wie verwirklichen Sie dieses bereits verantwortlich als Bürger dieser Republik?
Und eine letzte Frage an den Abgeordneten / die Abgeordnete meines Wahlkreises:
Wie können parteiunabhängige Kandidaten über aussichtsreiche Listenplätze Ihrer Partei in die Parlamente gewählt werden?

Besten Gruß
Thomas Gamer ( Freier Journalist )
P.S. Worin glauben Sie könnten Gründe / ein Grund für mich bestehen, gerade Sie ins Parlament zu wählen?

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Antwort von
PIRATEN

Hallo Herr Gamer,

ich möchte auf Ihre Fragen wie folgt eingehen:

1.
Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaates. Eine Stärkung der Gewaltenteilung ist möglich, indem beispielsweise das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeschafft wird. Ich halte eine Selbstverwaltung für möglich. Dies muss aus meiner Sicht dann allerdings mit der Verpflichtung zur Rechenschaft gegenüber Parlament und Öffentlichkeit einhergehen.

2.
Abstimmungen und Sachthemen können im Bundestag dadurch mehr zu Gewissensentscheidungen des einzelnen Abgeordneten werden, indem Art. 38 I Satz 2 GG ernst genommen wird. Danach sind Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Durch Fraktionszwang unterlaufen die etablierten Parteien die Intention des Gesetzgebers.

Im Ergebnis, Parteien und deren Vertreter wählen, welche das Grundgesetz ernst nehmen.

3.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass sich die Gesetzgebungsverfahren immer mehr zu "Lobby-Veranstaltungen" entwickeln. Um dem entgegenzuwirken halte ich ein Lobby-Register für erforderlich, was aber ein Lobby-Transparenzgesetz voraussetzt. Für ein solches Lobby-Transparenzgesetz liegt bereits ein Gesetzentwurf von abgeordnetenwatch.de und LobbyControl vor. Diesen Gesetzentwurf möchte ich gerne aufgreifen und in das Gesetzgebungsverfahren mit einbringen werde:

www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/2017-02-06-lobbytransparenz-gesetz.pdf

4.
Die Piraten haben offene Strukturen. Zur Mitarbeit ist eine Zugehörigkeit zur Piratenpartei nicht erforderlich. Bei den Piraten ist es sogar grundsätzlich möglich, Mitglied mehrerer Parteien zu sein. Ob jemand auf einen aussichtsreichen Listenplatz gewählt wird, entscheiden die Mitglieder dann auf einer Aufstellungsversammlung. Dies wird nicht im Vorfeld durch einen Vorstand oder Dritte festgelegt.

Also mitmachen, sich einbringen und dann klappt das auch mit einem aussichtsreichen Listenplatz.

5.
Für meine Wahl spricht vor allem, dass ich über die notwendige Sachkompetenz (Studium der Rechtswissenschaft) sowie Durchsetzungsvermögen verfüge. Wenn Sie darüber hinaus einen Kandidaten wünschen, der für mehr Transparenz in der Politik eintritt und dies auch im Alltag lebt, dann sollten Sie Ihr Kreuz bei mir auf dem Wahlzettel machen.

Mein politisches Wirken können Sie hier tagtäglich nachvollziehen:

https://wiki.piratenbrandenburg.de/Benutzer:Andreas390

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schramm