Weitere Fragen an Anette Kramme
Es muss also sehr intensiv geprüft werden, ob die Bedingungen für ein Verbot erfüllt sind, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Das heißt aber auch umgekehrt, wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss dieses Instrument auch genutzt werden.
Da ich an den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag nicht beteiligt war, kann ich Ihnen zu den Hintergründen, weshalb eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, keine weitere Auskunft geben.
In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen.
Die sogenannte Stadtbild-Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz hat in den vergangenen Tagen für sehr viel Wirbel und Unmut gesorgt - und das durchaus zu Recht
