Werden Sie an Ihre Zustimmung zur Einführung eines digitalen Euro (digitales Zentralbankgeld) die Bedingung knüpfen, dass Transaktionen zumindest bis zu einer Höhe von 10.000 Euro anonym bleiben?

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Anke Domscheit-Berg
DIE LINKE
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Frage von Jan M. •

Werden Sie an Ihre Zustimmung zur Einführung eines digitalen Euro (digitales Zentralbankgeld) die Bedingung knüpfen, dass Transaktionen zumindest bis zu einer Höhe von 10.000 Euro anonym bleiben?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müggenburg,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit als netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag. Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Der internationale Zahlungsverkehr befindet aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft im Umbruch. Immer mehr Menschen kaufen im Internet ein oder nutzen ihr Handy zum Bezahlen.

Gleichzeitig ist die Bargeldnutzung seit mehreren Jahren rückläufig. Mittlerweile versuchen Big-Tech-Konzerne mit Milliarden Kunden weltweit (wie z.B. Apple, Amazon, Facebook oder Ant Financial) eigene Bezahlsysteme zu etablieren und verfügen über eine enorme Daten-, Technik- und Finanzmacht. Sie könnten zu den größten Schattenbanken der Welt aufsteigen, die zukünftig auch Kredite schöpfen.

Daher sind die Zentralbanken gefordert, ein zukunftsfestes gesetzliches Zahlungsmittel für das digitale Zeitalter zu etablieren. Ein digitaler Euro als digitaler Bruder des Bargelds ist hier begrüßenswert. Er darf Bargeld aber lediglich ergänzen und nicht ersetzen!

Daher ist die Fraktion Die Linke für einen digitalen Euro als Ergänzung des Bargelds, der auch im digitalen Zahlungsverkehr vor der Marktmacht von Datenkraken wie Facebook schützt. Würde die Europäische Zentralbank den Bürgern ein unverzinstes Konto mit Obergrenzen auf ihre Guthaben anbieten, bestünde auch kein Risiko eines digitalen Bank-Runs. 

Um anonyme Transaktionen zum Schutz der Privatsphäre auch weiterhin zu ermöglichen, muss das Bargeld weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel garantiert werden und die damit verbundene Annahmepflicht bis zu geldwäscherechtlich definierten Schwellenwerten geschützt bleiben.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf einen Antrag der Linksfraktion im Deutschen Bundestag verweisen (Antrag Drs. 19/28526: “Finanzmacht von Facebook verhindern, digitalen Euro einführen), den Sie hier abrufen können: https://dip.bundestag.de/drucksache/finanzmacht-von-facebook-verhindern-digitalen-euro-einf%C3%BChren/252662?term=19/28526&rows=25&pos=1

 

Mit freundlichen Grüßen,

Anke Domscheit-Berg

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