Stimmt es dass der genesenenstatus für abgeordnete weiterhin 6 Monate gilt? Gibt es jetzt menschen 1. Und 2. Klasse

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Bärbel Bas
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Frage von Angelika U. •

Stimmt es dass der genesenenstatus für abgeordnete weiterhin 6 Monate gilt? Gibt es jetzt menschen 1. Und 2. Klasse

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Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

In der Öffentlichkeit ist leider der Eindruck entstanden, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wären hinsichtlich ihres Genesenenstatus privilegiert. Tatsache ist aber: In der Frage, wie lange der Genesenenstatus anhält, sind Mitglieder des Bundestages nicht bessergestellt als andere Menschen. Im täglichen Leben gibt es für sie keine Sonderregeln. In Gaststätten, beim Einkaufen oder beim Friseur gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Neben ihrer Funktion als Volksvertreter sind die Abgeordneten gleichzeitig Arbeitgeber für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den Büros gelten daher für die Abgeordneten – wie für alle Arbeitgeber – die 3G-Regel und ein Genesenenstatus für drei Monate.

Lediglich für den Zutritt zum Plenarsaal und zu den Ausschusssälen hatte der Bundestag in Anlehnung an die Berliner Infektionsschutzverordnung ein eigenes Hygienekonzept erarbeitet, nach dem der Genesenenstatus für Abgeordnete – aber auch für Besucher und Journalisten – einheitlich für sechs Monate galt. Diese Regelung trat am 11. Januar in Kraft. Vier Tage später verkürzte das Robert Koch-Institut den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate. Die Bundestagsregelungen sahen keine automatische Anpassung an die neuen Fristen vor, so dass die ursprünglichen Vorgaben auch in der zweiten Sitzungswoche im Januar noch galten.

Nach Absprache mit den Fraktionen habe ich als Bundestagspräsidentin diese Regelungen angepasst. Auch für den Zutritt zum Plenarsaal und zu den Ausschusssälen gilt der Genesenenstatus seitdem für maximal 90 Tage. Der Bundestag wird weiterhin die Entwicklung der pandemischen Lage sorgfältig beobachten und getroffene Maßnahmen für den parlamentarischen Betrieb situationsbedingt anpassen. Selbstverständlich berücksichtigt der Bundestag dabei die Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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