Woher bekomme ich den Antrag für die Härtefallregelung nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

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Frage von Norbert H. •

Woher bekomme ich den Antrag für die Härtefallregelung nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

Ich suche nach einen Ansprechpartner bei dem ich die Härtefallregelung in Bayern beantragen kann. Vielen Dank für ihre Erklärung.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ab wann die Beantragung in Bayern möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der bayerischen Staatsregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa per Mail unter der Adresse poststelle@stk.bayern.de.

Bei weiteren Fragen zum Thema Energie bzw. Energiehilfen empfehle ich Ihnen auch, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer zu wenden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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