GKV und PKV sind nicht miteinander vergleichbar. Während bei der GKV das Solidarprinzip gilt, werden die Beiträge in der PKV nach dem individuellen Risiko, dem Alter, dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erhoben.
Das System der Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr einen festen Anteil der tatsächlich entstehenden Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beihilfe richtet sich also nach dem gesundheitlichen Bedarf und nicht nach dem Einkommen.
Nach der Ablehnung im Bundesrat wird die Entlastungsprämie für Beschäftigte derzeit nicht weiterverfolgt.
Der Gesetzentwurf hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit
Für andere mitversicherte Partner ist ein zusätzlicher Beitrag vorgesehen. Dieser soll 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners betragen.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Kassenzulassung hat, übernimmt damit einen Versorgungsauftrag und muss ein entsprechendes Behandlungsangebot vorhalten. Eine bestimmte Patientenzahl ist dagegen nicht vorgeschrieben, auch weil Therapien unterschiedlich lang dauern.
