die Grundrente ist keine allgemeine Mindestrente, sondern ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, der bedarfsgerecht und zielgenau unterstützen soll.
Dieses wichtige Ziel kann nur durch die Einbindung von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten erreicht werden.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen.
Die Anreize der Aktivrente richten sich gezielt an Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, mit einem Anreiz aber weiterhin beruflich aktiv wären.
Für eine Wiedereinsetzung der Vermögensteuer gibt es aktuell im Bundestag keine Mehrheit. CDU und CSU lehnen eine solche Reform kategorisch ab. Deshalb konzentrieren wir uns im Moment auf die Vorhaben, bei denen wir in der Koalition Verbesserungen erreichen können.
Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
