Frage von Christina M. • 22.04.2026
Wie soll sich der Arbeitsmarkt erholen?
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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Diese schwache wirtschaftliche Entwicklung schlägt sich auf dem Arbeitsmarkt nieder. Die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Jahren leicht angestiegen auf derzeit rund 3 Millionen. Die Abgangschancen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung sind gering und die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen bleibt vergleichsweise schwach. Nach einer langen Phase des Wachstums erreichte die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr 2025 ihren Höchststand, seitdem sinkt sie leicht - sowohl aus konjunkturellen als auch demografischen Gründen.

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Antwort 28.04.2026 von Bärbel Bas SPD

Zum 1. Januar 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro gestiegen.

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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

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Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD

Ich kann verstehen, dass Sie sich gerade bei der Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen mehr Tempo wünschen. Ich versichere Ihnen, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, die nötigen politischen Lösungen auszuhandeln, um für alle Menschen das Leben bezahlbar zu halten.

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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Die Bundesregierung hat die Rentnerinnen und Rentner ausdrücklich im Blick. Eine verlässliche Rente ist für mich eine Frage des Respekts vor der Lebensleistung der Menschen, die unser Land über Jahrzehnte getragen haben.

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Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD

Die aktuelle Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll dazu beitragen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Beamtinnen und Beamte sind davon grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind.