Das System der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem Prinzip, dass die Höhe der Rente entsprechend der eingezahlten Beiträge berechnet wird: Demnach führen mehr und höhere Beiträge zu einer höheren Rente und umgekehrt. Für mich ist dabei immer klar: Nach einem Leben voller Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein, ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ist mir wichtig.
Grundsätzlich dürfen Unternehmen selbst entscheiden, wie sie Preise festlegen – auch der Staat weiß nicht unbedingt, was der „richtige“ Preis etwa eines Liters Benzin ist. Der Kontrollmechanismus ist, dass eine Firma mit überhöhten Preisen damit rechnen muss, dass ein Konkurrent niedrigere Preise anbietet. Wichtig ist dabei: Preisabsprachen zwischen den Unternehmen sind verboten. Hier setzen wir an und sorgen mit einer Verschärfung des Kartellrechts dafür, missbräuchliches Verhalten im Kraftstoffmarkt schneller festzustellen und konsequent zu verfolgen.
Der Bundesrat hat am 8.5.2026 die Entlastungsprämie abgelehnt. Das ist bedauerlich, denn dieses Angebot an die Arbeitgeber wäre ist eine effektive Möglichkeit, neben Entlastungen an der Zapfsäule die Beschäftigten zusätzlich in dieser Krise zu unterstützen.
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Ihre Mitglieder zahlen Beiträge nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, unabhängig vom individuellen Risiko, und erhalten dafür die Gesundheitsleistungen, die sie brauchen. Dieses Prinzip ist ein zentraler Bestandteil unseres Gesundheitssystems.
Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
