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SPD
• 02.03.2023

Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit leitungsungebundenen Brennstoffen wie beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung, da der Bund zwar die Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bereitstellt, die konkrete Umsetzung jedoch durch die Bundesländer erfolgt

Frage von Guido L. • 26.02.2023
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SPD
• 24.04.2023

Ich beantworte alle Anfragen so zeitnah wie möglich. Angesichts der großen Menge an Anliegen und Nachfragen auf diesem Portal, aber vor allem auf direktem Wege im Bürgergespräch, per Brief, per Mail, per Telefon oder über die Sozialen Medien braucht eine Beantwortung schon etwas Zeit.

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SPD
• 06.03.2023

Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Pelletrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss. Bei Mehrparteienwohnungen hat die Vermieterin bzw. der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu bescheinigen.

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