digitalen Selbstbestimmung. Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Sehr geehrte Frau Becker
ich schreibe Ihnen heute mit einem konkreten Anliegen zum Schutz der digitalen Selbstbestimmung.
Aktuell wird auf EU-Ebene und im Bundestag über die Regulierung von Deepfakes debattiert. Ein kritischer Punkt, ist die Bedingung des „großen Schadens“ für eine Strafbarkeit.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass dieser Passus gestrichen wird.
Warum?
Ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte findet bereits statt, wenn eine Person ohne Zustimmung in in (porno-)grafische Deepfakes montiert wird.
Opfer sollten nicht erst beweisen müssen, dass ihr Leben bereits ruiniert ist, bevor das Gesetz greift. Der Schutz der Würde muss beim Akt der Grenzverletzung beginnen, nicht erst bei deren Folgen.
Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Mit freundlichen Grüßen
V.. B.
Sehr geehrte Frau B.,
herzliche Grüße nach Wiesentheid und vielen Dank für die Frage. Zu genau diesem Thema habe ich als Vorsitzende der AG Frauen in der CSU-Landtagsfraktion das Thema für die sog. "aktuelle Stunde" morgen (24.3.2026) im Landtag beantragt. Hier unsere Sammlung (gemeinsam mit Kolleg/innen der CSU-Fraktion erstellt), was es braucht:
Deutschland braucht ein deutlich schärferes, moderneres und klareres Regelwerk gegen digitale Gewalt – von klaren Straftatbeständen über bessere Ermittlungsbefugnisse bis hin zu starken Auskunftsrechten für Betroffene. Die aktuelle Debatte ist nicht nur ausgelöst durch Fälle wie den von Collien Fernandes, sondern auch durch Bürgermeisterinnen, die ebenfalls Betroffene sind. Diese Fälle zeigen, wie groß die Lücken im deutschen Recht noch sind. Die Politik arbeitet bereits an Reformen, aber viele Punkte müssen konsequenter umgesetzt werden.
Was wir durchsetzen wollen:
1. Klare Straftatbestände für Deepfakes & digitale Übergriffe
Deepfake-Pornografie ist in Deutschland bislang nicht eindeutig strafbar. Häufig greifen nur Beleidigung oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen – oft zu schwach oder gar nicht.
- Bundesjustizministerin Hubig kündigt bereits an, Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
Notwendig:
- eigener Straftatbestand für Deepfake-Pornografie
- Strafbarkeit auch für KI-generierte Fakes, die Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch bezwecken
- höhere Strafrahmen bei geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt
2. Bessere Identifizierbarkeit der Täter
Ein Kernproblem: Opfer kommen kaum an die Identität der Täter, weil Plattformen Daten nicht herausgeben oder Ermittlungen ins Leere laufen.
- Die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) betont, dass Betroffene „häufig bereits daran scheitern, zeitnah Auskunft über die Identität des Verletzers zu erhalten“.
- Der neue Entwurf soll Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen stärken.
Notwendig:
- verpflichtende, schnelle Herausgabe von IP‑Daten und Account-Informationen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- niedrigere Hürden für richterliche Anordnungen
- klare Fristen für Plattformen
3. Ein umfassendes Gesetz gegen digitale Gewalt
Deutschland hat – anders als Spanien – kein eigenes Gesetz gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt.
- Spanien hat seit 2004 ein spezialisiertes Gesetz und plant weitere Verschärfungen, u. a. gegen Deepfakes.
- Deutsche Abgeordnete fordern ein „zügiges, wirksames und lückenloses“ Gesetz gegen digitale Gewalt.
Notwendig:
- ein eigenes Digitalgewaltschutzgesetz
- spezialisierte Kammern an Gerichten (nach spanischem Vorbild)
- verpflichtende Schulungen für Polizei & Justiz
4. Stärkere Regulierung von Plattformen
Plattformen verdienen an Reichweite und Interaktionen – auch an schädlichen Inhalten.
- Hubig will neue nationale Vorgaben für soziale Netzwerke, zusätzlich zu EU‑Regeln.
- Wir brauchen eine klare Regulierung, damit Plattformen bei Hass & Deepfakes sofort handeln müssen.
Notwendig:
- verpflichtende Löschfristen
- Meldepflichten für schwere digitale Gewalt
- Bußgelder bei Untätigkeit
Wie können die Rechte der Opfer gestärkt werden?
1. Schnellere und niedrigschwellige Rechtsdurchsetzung
- Der Entwurf sieht bessere zivilrechtliche Möglichkeiten vor, z. B. schnellere einstweilige Verfügungen.
- Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert Plausibilitätsprüfung statt komplizierter Rechtmäßigkeitsprüfung, damit Opfer schneller handeln können.
Stärkung:
- vereinfachte Verfahren
- kostenlose oder kostengünstige anwaltliche Erstberatung
- digitale Notfallstellen
2. Sofortmaßnahmen gegen Täter
- Accounts sollen per richterlicher Anordnung gesperrt werden können, wenn sie massiv Rechte verletzen.
Stärkung:
- temporäre Account-Sperren
- verpflichtende Entfernung manipulierter Inhalte
- Schutz vor Stalking durch Trackinggeräte
3. Bessere psychosoziale Unterstützung
Spanien zeigt, wie es gehen kann:
- Notfalltelefone
- spezialisierte Beratungsstellen
- geschulte Behörden
Stärkung:
- bundesweites Netzwerk für digitale Gewalt
- staatlich finanzierte Trauma‑Beratung
- Schutzprogramme für Betroffene
