Sie sprechen darin ein Problem an, das mir auch schon seit langem ein Dorn im Auge ist: Wenn Beschäftigte mit Minijob anders als zu Vertragsbeginn erklärt, doch in die Rentenversicherung einbezahlen möchten, sollten wir ihnen keine Steine in den Weg legen. Stattdessen gilt es, diese Möglichkeit einfach und bürokratiearm einzurichten.
Das BAG hat klargemacht, dass die Vorgaben des aktuellen Arbeitszeitgesetzes nicht ausreichen, sondern die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss.
Bei der von Ihnen angesprochenen Regelung geht es aber nicht darum, dass Mitarbeitende im Jobcenter psychische Erkrankungen diagnostizieren oder überprüfen sollen.
Deshalb wollen wir auch gerade die Haltelinie beim Rentenniveau so gestalten, dass diejenigen etwas davon haben, die jetzt arbeiten und in die gesetzliche Rente einzahlen.
Die Debatte dazu ist auf der Seite des Deutschen Bundestages nachzulesen.
Es geht nur um sehr wenige, sehr genau umrissene Fälle, in denen es künftig grundsätzlich möglich sein soll, alle Unterstützungsleistungen zu streichen
