Eine private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Höhere Rendite sind immer mit höheren Risiken verbunden. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss selbst entscheiden, ob und wie sie hier einsteigen wollen. Aber nun konkret zu Ihrer Frage:
Der Rentenanspruch ist beim Versorgungsausgleich auf die andere Person übergegangen.
Im Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz ist vorgesehen, dass Riesterverträge Bestandsschutz haben, wenn gewünscht, kann man mit seinem Altvertrag aber auch in die neue Förderung wechseln.
Die SPD hat in den letzten Jahren immer wieder die Anrechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente verbessert
Ich finde die "gestufte Ausbildung" eine gute Idee. Oft ist sie Auslöser für weitergehende Abschlüsse. Deutschkenntnisse bleiben trotzdem wichtig.
Da die Bundesländer immer weniger ihrer Verpflichtung nach Investitionsförderung der Heime nachkommen, sind diese immer mehr gezwungen, die Kosten auf die Bewohner umzulegen.
