Hallo Frau Hagedorn, Wird Deutschland seine Verantwortung für die AfghanInn die für Bundesregierung als Helfer und Mitarbeiter in Afghanistan zurseite gestanden haben zur Seite stehen?

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Bettina Hagedorn
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Frage von Amrullah S. •

Hallo Frau Hagedorn, Wird Deutschland seine Verantwortung für die AfghanInn die für Bundesregierung als Helfer und Mitarbeiter in Afghanistan zurseite gestanden haben zur Seite stehen?

Ich habe von 2011 bis 2016 für die GIZ in Afghanistan gearbeitet, meine alte Mitarbeiter in Afghanistan leben zurzeit unter Lebensgefahr. Eine Meine Ehemalige Sicherheitsguard wurde angeschossen. Er ist angeschossen worden weil er für die GIZ bzw. Für die Deutschen gearbeitet hatte. Aber niemand fühlt sich verantwortlich ihn und seine Familie zu evakuieren. Als meine Abgeordnete bitte ich sie in dieser Angelegenheit aktiv zu werden und das Leben dieser Mitarbeiter zu beschützen und ihn zu evakuieren. Die Arbeitsverträge und sonstige Beweise kann ich gerne zur Verfügung stellen! Mit freundlichen Grüßen, Amrullah S.

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Sehr geehrter Herr S.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Oktober zur möglichen Evakuierung von Ihrem ehemaligen Mitarbeiter und seiner Familie in Afghanistan, der mit Ihnen von 2011 bis 2016 für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätig gewesen und in Afghanistan aktuell in großer Gefahr ist.

Ich verstehe Ihre Sorge um die Sicherheit Ihres ehemaligen Mitarbeiters sehr gut. Ich bin – ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion - entsetzt und beschämt über die Bilder aus Afghanistan von verzweifelten Menschen, die angesichts der Machtübernahme der Taliban versuchen, das Land zu verlassen, weil sie sich extrem bedroht fühlen. Ich bin Ende Mai 2006 und Anfang September 2008 persönlich zwei Mal in Afghanistan gewesen, um dort unsere Eutiner Soldaten als Aufklärer im Auslandseinsatz wie auch unsere Ausbildungsmission der Bundespolizei zum Aufbau der afghanischen Polizeikräfte in Mazar-I-Sharif, in Kunduz und in Kabul zu besuchen. Damals hatte ich selbst intensive Kontakte zu Ortskräften und habe humanitäre Projekte – insbesondere mit und für Frauen – persönlich kennengelernt. Viele meiner SPD-Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag haben Afghanistan regelmäßig besucht und dort enge Kontakte zu deutschen Aufbauhelfern und ihren Ortskräften gepflegt: wir alle kümmern uns angesichts der dramatischen Situation in Afghanistan gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (als „Dienstherr“ der GIZ) mit aller Kraft darum, Ortskräfte und ihre Familien – sofern sie einen Anspruch darauf haben – zu uns in Sicherheit zu bringen. Erst am letzten Montag hat Außenminister Heiko Maas in unserer Fraktionssitzung umfangreich über die aktuelle Situation berichtet. Demnach wurden inzwischen – nach dem Abschluss der Evakuierungsmission aus Kabul Ende August – über 1.000 Ortskräfte ausgeflogen, wobei das aktuell praktisch nur über den Landweg über Pakistan und Katar gelingt. Unsere Bundesregierung wird weiterhin alles unternehmen, um mehr Menschen in Sicherheit zu bringen, wobei erst eine erneute Aufnahme von Linienflügen direkt aus Kabul die Anzahl der auszufliegenden Menschen deutlich erhöhen kann. Es gibt eine lange Liste von Namen, die inzwischen allesamt verifiziert sind und Aufenthaltstitel haben, damit eine Evakuierung rechtlich abgesichert erfolgen kann. Dabei arbeiten die deutschen „Dienststellen“ dieser Ortskräfte – also das Verteidigungsministerium (BMVg), das Innenministerium (BMI), das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Außenministerium (AA) eng zusammen. Zusätzlich zu den Ortskräften gibt es Zusagen an bestimmte Menschenrechtsaktivist*innen und Beschäftigte von NGOs.

Es gibt eine Aufnahmezusage der Bundesregierung für ehemalige Ortskräfte, die seit 2013 für die jeweiligen Organisatoren gearbeitet haben. Wenn es Ortskräfte der GIZ sind, dann müssen sich die Ortskräfte selbst direkt an die GIZ als ihrem ehemaliger Arbeitgeber wenden. Handelt es sich dagegen um Ortskräfte von vor 2013, können sich diese nicht auf diese Aufnahmezusage berufen. Es bliebe dann nur eine Aufnahme nach §22 Satz 2 AufenthG, die aber nur für engbegrenzte Einzelschicksale mit hohem Deutschland-Bezug vorbehalten sind. Sehr gute Informationen zum Vorgehen der Evakuierung der Ortskräfte finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg?openAccordionId=item-2479416-1-panel oder auf den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter: https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan/ortskraefte

 

Aus Ihrer Anfrage ist leider nicht konkret erkennbar, wann Ihr Mitarbeiter - also „vor 2013 oder seit 2013“ – mit Ihnen für die GIZ tätig war und  ob insofern die Aufnahmezusage der Bundesregierung für ihn zuträfe. Hierzu bräuchte ich von Ihnen unbedingt nähere Informationen, die wir im Detail über mein Berliner Büro per Mail unter bettina.hagedorn@bundestag.de oder telefonisch unter 030-277 73832 austauschen sollten. Empfehlen kann ich Ihnen auch als seriöse Informationsquelle die „häufig gestellten Fragen und Antworten“ (FAQs) auf der Homepage des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der GIZ in der Hoffnung, dass Ihnen damit Hilfestellung zur weiteren Vorgehensweise gegeben werden kann. Ich bleibe gerne für Sie ansprechbar und werde mich bestimmt für Ihr Anliegen einsetzen, kann aber ohne konkrete Informationen von Ihnen keine realistische Perspektive auf eine erfolgreiche Evakuierung Ihres Mitarbeiters und seiner Familie aus Afghanistan bieten. In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

 

 

 

 

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