Frage an Britta Haßelmann bezüglich Recht

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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ralf André L. •

Frage an Britta Haßelmann von Ralf André L. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Hasselmann,

ein leidiges Thema für alle betroffenen: Drogenpolitik in Bezug auf Hanf.

Sind Sie für oder gegen die Legalisierung des Hanfanbaus zu Eigenbedarfszwecken?
Sind Sie für oder gegen deutsche Coffeeshops nach NL-Vorbild?
Sind Sie für oder gegen den kommerziellen Hanfanbau durch deutsche Bauern, auch und gerade THC-haltiger Varianten zum Zwecke des Konsums?

Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit "DAFÜR" beantworten:

Was werden Sie persönlich unternehmen um die Legalisierung zu erreichen?
Wann werden Sie damit anfangen, bzw. was haben Sie bereits vorzuweisen?

Ich bin mir der Komplexität des Themas bewusst, wäre jedoch sehr dankbar wenn Sie ihren Ausführungen direkt ein "DAFÜR" oder "DAGEGEN" voranstellen könnten.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lerch,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich will Cannabis weder verharmlosen noch dessen Konsum dramatisieren. Menschen, die Cannabis übermäßig und in riskanter Weise konsumieren, können psychisch abhängig werden. Bekannt sind Entzugssymptome wie Schlaflosigkeit oder sogar Psychosen. Mir ist aber bewusst, dass die überwiegende Mehrheit der KonsumentInnen Cannabis in verantwortlicher Weise gebrauchen und ich bin daher der Auffassung, dass der bisherige Weg der Kriminalisierung von Cannabis falsch ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch ich persönlich befürworte daher die Legalisierung des Cannabisbesitzes und -anbaus zum Zwecke des Eigenbedarfs. Auf welchem Wege dies geschehen soll, ist jedoch noch nicht endgültig geklärt. Denkbar ist, das Betäubungsmittelgesetz in § 29 so zu ändern, dass insbesondere der Besitz und der Anbau von Cannabis bis zu einer bestimmten Grenzmenge straffrei bleiben. Die niederländische Lösung ist sicher interessant, es ist aber fraglich, ob diese so auf Deutschland übertragen werden kann. Zum einen gibt es in den Niederlanden lediglich eine Anweisung, Strafverfahren aufgrund des Besitzes einer geringen Menge von Cannabis einzustellen. Dies ist in Deutschland wegen der föderalen Struktur und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften nicht in dieser Weise umsetzbar. Zum anderen ist in den Niederlanden lediglich die Abgabe von Cannabis in den Coffeeshops entkriminalisiert. Die Coffeeshops selbst kaufen Cannabis weiterhin auf dem Schwarzmarkt. Es gibt zu diesem Modell aber noch keine abgestimmte Position der Fraktion. Vorstellbar ist, dass Cannabis langfristig in staatlich lizenzierten Abgabestellen abgegeben wird.

Auch bei dem oben skizzierten Weg einer regulierten Marktöffnung durch staatlich lizenzierte Abgabestellen stellt sich die Frage, woher das dort abgegebene Cannabis stammt. Um den Schwarzmarkt auszutrocknen und eine gesundheitliche ungefährliche Qualität der abgegebenen Cannabisprodukte sicherzustellen, wird man sicher auch darüber nachdenken müssen, inwieweit der Anbau von THC-haltigen Pflanzen in Deutschland ermöglicht wird.

In parlamentarischen Initiativen haben wir bislang die Fahrerlaubnisverordnung, die so genannte ´einheitliche geringe Menge´, die Aufklärung über Verunreinigungen in Cannabis sowie Cannabisnutzung in der Medizin thematisiert. Am 15. Oktober diesen Jahres wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu unserem Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis durchführen. Bis zum Ende der Legislaturperiode wird es möglicherweise noch weitere parlamentarische Initiativen zum Thema Cannabis geben.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann

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