Wieso wird der Hatespeech gegenüber Sozialleistungsempfänger*innen nicht konsequenter sanktioniert?

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Canan Bayram
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Frage von Michael H. •

Wieso wird der Hatespeech gegenüber Sozialleistungsempfänger*innen nicht konsequenter sanktioniert?

Sehr geehrte Frau MdB Bayram,

nach meiner Erkenntnis handelt es sich bei Sozialleistungen wie dem ALG2 oder der GruSi um durch das GG und entsprechende Entscheidungen des BVerfG garantierte Rechtsansprüche, welche zusätzlich jeweils behördlich geprüft werden.

Dennoch wird die Legitimation dieser Bezüge tagtäglich in Artikeln und Kommentarspalten nahezu aller Onlinemedien bezweifelt, und verleumderische Narrative über die Minderheit der Leistungsempfänger*innen verbreitet. Angebliche Faulheit und Arbeitsunlust, sowie die jahrelange Inanspruchnahme unberechtiger Leistungen gehören zu den verbreiteten Stereotypen.

Wäre es möglich, das NetzDG hier noch einmal nachzuschärfen, um den Respekt vor Leistungsempfänger*innen zu konsolidieren, und der weit verbreiteten Volksverhetzung nach §130 StGB Einhalt zu gebieten?

Mit freundlichen Grüßen
Michael H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Täglich sind Menschen Hass & Hetze im Internet ausgesetzt. Das müssen wir ändern. 

Betroffene müssen sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine zügige Umsetzung des Digital Services Act der EU ein. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzerbeschwerden, eine Verbesserung der Strafverfolgung und der zivilrechtlichen Durchsetzung ein. Dafür brauchen wir personell wie technisch bestmöglich aufgestellte Strafverfolgungsbehörden. 

Plattformbetreiber*innen müssen wir zur Verantwortung ziehen, indem wir sie für Inhalte haftbar machen. Für den Umgang mit Desinformation, aber auch für die Rechtskontrolle der Anbieter*innen insgesamt wollen wir die Aufsicht national wie auch europäisch besser strukturieren, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder. Das NetzDG muss reformiert werden. 

Im Koalitionsvertrag haben wir uns außerdem auf die Entwicklung einer Strategie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention geeinigt. Wir stärken die Arbeit gegen Hass im Netz und treiben ein Gesetz gegen digitale Gewalt voran. Ein Beispiel dafür ist die Unterstützung für HateAid, die wir mit 500 000 Euro an Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 1,2 Millionen Euro ausstatten. 

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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