Für die SPD ist bezahlbarer Wohnraum eine der drängendsten Fragen. Warum hatten Sie und ihre Partei keinen Einwand die Heizkostenverordnung gegen die VDI 2077 auszutauschen? Diesmal Mieter vergessen?
Als uns bekannt wurde, dass man in einer Wohnanlage - GdWE mit einfacher Mehrheit die Heizkostenverordnung gegen die VDI 2077 (Berechnungsmethode vom Verband deutscher Ingenieure) austauschen kann, haben wir die Bundestagsausschüsse sowie Ministerien informiert.
Der Mieter mit 30 m² muss jetzt 322 € oder 25 % mehr bezahlen. Die Reaktion der SPD ist ausgeblieben. Keine Frage nach der Zulässigkeit oder einer Prüfstelle von Berechnungsmethoden wurde gestellt. Scheinbar gibt es keine Prüfung der Berechnungssysteme.
Bei ener GdWE Wohnanlage mit 20, 30 und mehr Bewohnern sollte eine staatliche Verordnung nicht einfach ausgetauscht werden können. Erforderlich wäre auch, dass der betroffene Bewohner nachvollziehbar informiert wird, wenn er schon kein Einspruchsrecht besitzt. Das ist schon deshalb unverständlich, da der Gesetzgeber für die Korrektur falscher Wohnflächen die Einstimmigkeit verlangt.
Ist für Sie das einseitige Eintreten der SPD für die Mieter damit nicht unglaubwürdig?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie diesen sehr speziellen, aber wichtigen Aspekt der Heizkostenabrechnung so engagiert verfolgen und an mich herangetragen haben.
Zunächst möchte ich betonen: Bezahlbarer Wohnraum und der Schutz von Mieter*innen vor Überlastung durch Miete und Nebenkosten gehören zum Kern des sozialdemokratischen Selbstverständnisses. Unser Ziel ist, Wohnen als soziale Daseinsvorsorge zu sichern – das gilt für die Kaltmiete, aber genauso für die Heizkosten. Beim Gebäudemodernisierungsgesetz setzen wir uns beispielsweise gerade sehr stark für Mieter*innen ein.
Die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die VDI 2077 ist kompliziert: Die Heizkostenverordnung ist zwingendes Bundesrecht und schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Innerhalb dieses Rahmens sind Verfahren zulässig, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen – darunter fällt nach der derzeitigen Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen auch die VDI 2077. Die Konstellationen sind alle die, in denen eine hohe Rohrwärmeabgabe durch freiliegende, ungedämmte Rohrleitungen zustande kommt. Schon wenn die Rohrleitungen baulich umschlossen sind, kann die VDI 2077 nicht angewandt werden, und selbst in möglichen Konstellationen kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheit entscheiden, das Verfahren zu nutzen, muss es aber nicht.
Dennoch bleibt natürlich die Frage, ob der bestehende rechtliche Rahmen noch ausreichend Schutz für Mieter*innen bietet – insbesondere, wenn in einer GdWE Mehrheiten Entscheidungen treffen, deren Kostenfolgen einzelne Bewohner*innen nicht beeinflussen können.
Juristisch ist die Sachlage klar: Die Rechtsprechung hat die Zulässigkeit der VDI 2077 unter bestimmten Bedingungen bestätigt. Zudem ist eine Umlage auf die Mieter*innen ebenfalls juristisch zulässig: Nach der BGH Rechtsprechung begründet eine technisch veraltete oder verlustreiche Heizungsanlage für sich genommen keinen Mangel, der den Vermieter zwingt, die Anlage zu modernisieren, solange die Wärmeversorgung gewährleistet ist. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet Vermieter*innen zwar, bei Betriebskosten wirtschaftlich vorzugehen, wird aber vom BGH nicht so ausgelegt, dass daraus eine Pflicht zur technischen Sanierung (z. B. Austausch der Einrohrheizung) entsteht. Die VDI-2077-Korrektur sei demnach nicht dazu da, technische Unzulänglichkeiten offenzulegen und zu beseitigen, sondern ein gerechteres Abrechnungsergebnis bei problematischen Anlagen zu erreichen. Vorrang haben zwar Optimierungen, aber sie sind rechtlich nur insoweit geschuldet, wie sie sich im Rahmen der allgemeinen Instandhaltungs- und Modernisierungspflichten bewegen.
Das ist langfristig kein haltbarer Zustand: Eine erhöhte Rohrwärmeabgabe durch offen liegende, also leichter auszutauschende Leitungen darf nicht dazu führen, dass Mieter*innen von heute auf morgen mehr Heizkosten bezahlen müssen. Eine verbrauchsabhängige Berechnung ist in Immobilien mit mehreren Eigentümer*innen notwendig, aber darf nicht dazu führen, dass Mieter*innen für verpasste Instandsetzungen und Modernisierungen bezahlen.
Ich habe das Thema als Sprecherin für Rechts- und Verbraucherschutz auf meiner Agenda. Wir brauchen auch hier eine Lösung, die Mieter*innen entlastet und Transparenz fördert. Aus der Sicht meiner Partei ist der Schutz von Mieter*innen zentral – und Fälle wie der von Ihnen geschilderte dürfen nicht unter dem Radar verschwinden.
Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie die Problematik so konkret gemacht und sich an mich gewandt haben. Ich nehme Ihre Schilderungen mit in meine Gespräche und Diskussionen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
