Wie stehen Sie zum Transparenzgebot der Abgeordneten ? und sind Sie auch der Meinung, dass man zuviel Wohneingentum enteignen sollte?

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Christian Untrieser
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Frage von Gerd A. •

Wie stehen Sie zum Transparenzgebot der Abgeordneten ? und sind Sie auch der Meinung, dass man zuviel Wohneingentum enteignen sollte?

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Sehr geehrter Herr A.

vielen Dank für Ihre Fragen zum "Transparenzgebot" von Abgeordneten und zur Enteignung von Wohneigentum.

Ich möchte wie folgt antworten:

1) "Transparenzgebot"

Das Vertrauen der Bürgerinnen  und Bürger in die Abgeordneten ist von enormer Wichtigkeit. Wenn der Eindruck entsteht, einzelne Abgeordnete würden sich aufgrund ihrer Stellung als gewählte Volksvertreter bereichern, einen Vorteil erlangen oder käuflich sein, nimmt die Demokratie als Ganzes großen Schaden. Daher begrüße ich es, dass der Deutsche Bundestag im neuen Abgeordnetengestz die Transparanzregeln verschärft hat.

Für mich als Abgeordneter des Landtags von Nordrhein-Westfalen gelten ebenfalls strenge Transparenzpflichten. Diese finden Sie in § 16 ff Abgeordnetengesetz aufgezeichnet. So muss ich beispielsweise angeben, ob ich einen Beruf neben dem Mandat ausübe, wie hoch eine eventuelle Vergütung ist, ob ich ein Amt in einem Verein etc. wahrnehme, ob ich Spenden ab einer gewissen Höhe bekomme und Vieles mehr.

Sie finden das für mich und alle anderen Mitglieder des Landtags NRW auf dieser Seite:

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/abgeordnete-und--fraktionen/die-abgeordneten/abgeordnetensuche/abgeordnetendetail.html?k=01779

 

2) Enteignung von Wohneigentum

Es ist gut, wenn möglichst viele Menschen sich eigenes Wohneigentum zulegen können. In Deutschland sind - im Vergleich zu anderen Ländern - relativ wenig Bürgerinnen und Bürger Eigentümer einer eigenen Immobilie. Gerade in den Städten gibt es aber auch eine Vielzahl von professionellen Gesellschaften, die viele Wohnungen vermieten. Darunter sind auch viele kommunale oder genossenschaftliche. Der Gefahr einer Monopolisierung eines Anbieters von Wohnungen steht zudem in Deutschland das soziale Mitrecht entgegen. Eine Enteignung von Wohneigentum auch bei großen Wohnungsbaugesellschaften sehe ich kritisch, da es dadurch zu einer Verhinderung des notwendigen Wohnungsbaus und der Sanierung von Wohnungen kommen kann.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der Beantwortung weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Untrieser

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