Wie werden Sie in der kommenden Legislatur sicherstellen, dass Maßnahmen zur Digitalisierung nicht durch den einzelnen (auch öffentlichen) Arbeitgeber zur Arbeitsüberwachung missbraucht werden?

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Christoph Meyer
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Frage von Eva S. •

Wie werden Sie in der kommenden Legislatur sicherstellen, dass Maßnahmen zur Digitalisierung nicht durch den einzelnen (auch öffentlichen) Arbeitgeber zur Arbeitsüberwachung missbraucht werden?

Sehr geehrter Herr Meyer,

Zum Hintergrund möchte ich Folgendes ergänzen: In meinem Bekanntenkreis, haben sich aufgrund der Pandemie neue, nun Digitale Arbeitsprozesse etabliert. Dabei wird jede Minute vom System geprüft, ob eine Bearbeitung durch den Mitarbeiter erfolgt ist. Nach 15 Minuten wird der Mitarbeiter telefonisch von der Führungskraft zur Erklärung kontaktiert.
Der Betriebsrat ist, wie jeder Bundesbehörde, schwach aufgestellt.
Gibt es Pläne zur Gesetztesänderung, des Bundesdatenschutzgesetzes?
Haben sie noch zusätzliche Tipps?

Zusatz: Sie haben ein Bundestagsmandat bereits inne. Was haben Sie die letzten 4 Jahre zur Vermeidung solcher Maßnahmen konkret unternommen? (Bitte 3. Bespiele)
Ich bedanke mich, für eine auf die Fragen eingehende Antwort bereits im Voraus.

MfG E. Schmidt

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Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir Freie Demokraten setzen uns für die Selbstbestimmung über die eigenen Daten und Transparenz beim Datenschutz ein. Um dies zu gewährleisten, wollen wir das Datenschutzrecht konsequent weiterentwickeln: https://www.fdp.de/forderung/datenschutz-konsequent-weiterentwickeln

Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir die Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse des/der Bundesbeauftragten für Datenschutz gefordert. Dadurch wollen wir den Datenschutz auf Bundesebene stärken und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die europarechtlichen Vorgaben anpassen. Den konkreten Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG)“ unter der Drucksachennummer 19/29761 finden Sie unter folgendem Link: https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929761.pdf

In dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich allerdings um eine behördeninterne Angelegenheit. Ein starker Personalrat ist hier die Lösung. 

Zu Ihrer Zusatzfrage: Als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag haben wir eine klare Kompetenzaufteilung. Wie Sie wissen mache ich Haushaltspolitik. Ich empfehle Ihnen daher, sich an unsere Rechts- und Innenpolitiker zu wenden. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen helfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christoph Meyer

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