Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.
Für uns ist dabei entscheidend: Es sollte keine steuerliche Bevorzugung einzelner, besonders volatiler Anlageformen gegenüber anderen Kapitalanlagen geben. Gleichzeitig geht es ausdrücklich nicht darum, Innovationen zu behindern, sondern verlässliche und international anschlussfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Für die SPD war dabei maßgeblich, den Kreis der Betroffenen möglichst deutlich einzugrenzen und insbesondere Familien sowie Menschen mit Betreuungs-, Pflege- oder gesundheitlich bedingten Einschränkungen zu schützen.
Nach meinem Kenntnisstand liegen hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine generelle Einschränkung bestehender Informationsrechte rechtfertigen würden.
Der Referentenentwurf enthält durchaus richtige Ansätze, etwa eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, flexiblere Leistungsstrukturen, bessere Beratung und den Abbau unnötiger Bürokratie. Gleichzeitig sehe ich eine Reihe von Vorschlägen ausgesprochen kritisch.
Eine Reform der Pflegeversicherung darf die häusliche Pflege nicht dadurch stabilisieren wollen, dass zusätzliche Lasten auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verlagert werden.
