Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit in einer Demokratie auch, offen zu sagen: Für einen grundlegenden Systemwechsel hin zu einer Bürgerversicherung gibt es derzeit keine parlamentarische Mehrheit. Demokratie bedeutet nicht, dass jede politische Position unmittelbar umgesetzt wird, sondern dass politische Veränderungen Mehrheiten benötigen und in parlamentarischen Verfahren ausgehandelt werden müssen.
Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.
Ihre Sorge, dass eine stärkere Begrenzung extrabudgetär vergüteter psychotherapeutischer Leistungen zu weiteren Einschränkungen führen könnte, ist daher nachvollziehbar. Auch die Finanzkommission Gesundheit weist selbst darauf hin, dass eine stärkere Einbindung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Anreize zur Ausweitung von Behandlungskapazitäten verringern könnte.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Diskussionen viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie auch Patientinnen und Patienten verunsichern. Gerade vor dem Hintergrund bereits langer Wartezeiten und steigender psychischer Belastungen ist die Sorge verständlich, dass zusätzlicher wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung weiter verschlechtern könnte.
Vor diesem Hintergrund sehe ich die aktuellen Diskussionen über mögliche Einschränkungen bei extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen sehr kritisch. Zwar steht die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt unter erheblichem finanziellem Druck, und die Frage einer langfristig tragfähigen Finanzierung muss politisch beantwortet werden. Daraus darf aber nicht der falsche Schluss gezogen werden, ausgerechnet in Bereichen zu kürzen, die nachweislich wirksam sind und langfristig sogar Kosten vermeiden können.
Eine endgültige Entscheidung über den Gesetzentwurf ist noch nicht getroffen worden. Die parlamentarischen Beratungen stehen erst am Anfang. Ich werde mich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen mit einer verlässlichen und bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung vereinbar bleiben.
