Unabhängig davon dürfen die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums nicht verharmlost werden.
Ich setze mich in diesem Verfahren dafür ein, die vorgesehene Regelung noch einmal kritisch zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, wie vorhandene Qualifikationen angemessen berücksichtigt und praktikable Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen ausgestaltet werden können.
Für Ihre Anregungen und die Schilderung Ihrer Erfahrungen danke ich Ihnen ausdrücklich. Solche Rückmeldungen helfen dabei, bestehende Herausforderungen in der Versorgung besser zu erkennen und in die gesundheitspolitische Diskussion einzubeziehen.
Sie haben recht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist mir bewusst, dass die vorgesehenen Anpassungen bei der beitragsfreien Familienversicherung bei vielen Betroffenen Sorgen auslösen. Gerade Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Pflegeverantwortung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit besonders verletzlich sind, brauchen Verlässlichkeit und dürfen durch notwendige Reformen nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Es geht nicht darum, schwer erkrankten Patientinnen und Patienten wirksame Therapieoptionen pauschal vorzuenthalten. Gerade bei chronischen Schmerzen, Spastiken oder palliativen Situationen berichten Betroffene teilweise von guten Erfahrungen mit cannabisbasierten Arzneimitteln – auch mit Cannabisblüten.
