Die Diskussion über die Zukunft der psychotherapeutischen Vergütung ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich nicht beendet. Ich werde mich deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Nachsteuerungen vorgenommen werden und sich die Versorgungssituation nicht verschlechtert.
Wenn sich zeigt, dass die Extrabudgetierung einen messbaren Beitrag zu einer besseren und schnelleren Versorgung leistet, spricht vieles dafür, entsprechende Anreize auch künftig zu erhalten
Für mich ist klar: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie brauchen Planungssicherheit und eine Vergütung, die ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht wird.
Nach der derzeit beschlossenen Rechtslage sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keinen generellen Vertrauensschutz für bereits bestehende beitragsfreie Familienversicherungen vor. Ab dem Jahr 2028 wird für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ein Beitragszuschlag eingeführt.
Die Diskussion über eine angemessene, rechtssichere und verlässlich kalkulierbare Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausdrücklich nicht abgeschlossen
