Dabei ist mir eine Differenzierung wichtig: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah noch keine Abschaffung dieser individuellen Information vor.
Vor diesem Hintergrund geht es in der aktuellen Diskussion nicht um ein einfaches „Mehr oder Weniger“ an Suizidhilfe, sondern um die Qualität der Rahmenbedingungen.
Die Begründung für diese Differenzierung liegt insbesondere in der besseren Standardisierbarkeit dieser Darreichungsformen.
Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.
Für uns ist dabei entscheidend: Es sollte keine steuerliche Bevorzugung einzelner, besonders volatiler Anlageformen gegenüber anderen Kapitalanlagen geben. Gleichzeitig geht es ausdrücklich nicht darum, Innovationen zu behindern, sondern verlässliche und international anschlussfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Für die SPD war dabei maßgeblich, den Kreis der Betroffenen möglichst deutlich einzugrenzen und insbesondere Familien sowie Menschen mit Betreuungs-, Pflege- oder gesundheitlich bedingten Einschränkungen zu schützen.
