Das bestehende Transparenzniveau darf nicht abgesenkt werden. Die Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft müssen erhalten bleiben. Einer Abschaffung oder einer grundlegenden Schwächung des Informationsfreiheitsgesetzes würde ich daher nicht zustimmen.
Sie sprechen außerdem einen wichtigen Punkt an: Viele Pflegebedürftige finden über die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag erstmals Zugang zu professioneller ambulanter Unterstützung.
Mein Ziel ist eine gesetzliche Krankenversicherung, die wirtschaftlich arbeitet, Missbrauch konsequent verfolgt und die Beitragsgelder verantwortungsvoll einsetzt.
Für eine gesetzliche Regelung, nach der ärztliche Verordnungen bei seltenen Erkrankungen generell ohne weitere Prüfung zu genehmigen wären, bestehen derzeit keine entsprechenden Planungen. Die von Ihnen geschilderten Erfahrungen zeigen jedoch, dass wir die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen weiter verbessern müssen. Ziel sollte sein, notwendige Hilfsmittel zügig, unbürokratisch und bedarfsgerecht bereitzustellen sowie langwierige Widerspruchsverfahren so weit wie möglich zu vermeiden.
Mein Ziel bleibt die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren, ohne die ambulante Versorgung zu schwächen oder wirtschaftlich tragfähige Praxen unnötig zu gefährden. Die Hinweise aus der Versorgungspraxis, auch zur Situation hälftiger KV-Sitze, fließen deshalb in die weiteren parlamentarischen Beratungen ein.
Die von Ihnen angesprochene Frage der sozialen Gerechtigkeit nehme ich ernst. Aus meiner Sicht müssen finanzielle Stabilisierung und strukturelle Weiterentwicklungen Hand in Hand gehen. Mein Ziel bleibt, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren, ohne die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verschlechtern oder einzelne Versorgungsbereiche unverhältnismäßig zu belasten. Die zahlreichen Rückmeldungen aus der psychotherapeutischen Praxis fließen deshalb auch weiterhin in die parlamentarischen Beratungen ein.
