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Wann stellt die Linke (möglicherweise mit den Grünen) einen erneuten Antrag für ein AfD Verbotsprüfungsverfahren im Bundestag?

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Clara Bünger
Die Linke
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Frage von Shona W. •

Wann stellt die Linke (möglicherweise mit den Grünen) einen erneuten Antrag für ein AfD Verbotsprüfungsverfahren im Bundestag?

Sehr geehrte Frau Bünger,

ich habe Angst vor der AfD. Sie radikalisiert sich weiter und wächst. Das Prüfverfahren soll im besten Fall spätestens nach dem Urteil des Eilantrags gestartet werden. Wann würde die Linke den AfD Verbotsprüfungsverfahren Antrag zur Abstimmung stellen?

Am besten wäre es, wenn direkt nach der Prüf-Demo am 14.2. passieren würde und klar kommuniziert wird.

Es wäre gut noch vor der Abstimmung paar Beispiel Materialen zu zeigen. Zum Beispiel aus @dieInsider oder anderen Quellen.

Man soll auch bei der Diskussion deutlich machen, dass jeder für sich geheim abstimmen soll und nicht auf die Fraktion hören soll, besonders in Richtung Union. Wenn alle von der SPD, Grüne, SSW und Linke dafür stimmen, braucht es noch 36 Stimmen aus der Union. Ich glaube dran, dass das machbar ist. Jede Politikerin und Politiker soll bewusst werden welche Gefahren eine AfD Regierung mit sich bringt. Man kann auch Kleinigkeiten an Antrag ändern und diskutieren.

Liebe Grüße

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Antwort von Die Linke

Vielen Dank für Ihre Frage. Da diese Thematik die Haltung unserer gesamten Fraktion betrifft, übermittle ich Ihnen nachfolgend die gemeinsam abgestimmte Position der Fraktion.

Die Chancen für einen erfolgreichen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD im Bundestag sind derzeit nicht gut. Nachdem der sogenannte Gruppenantrag in der vergangenen Wahlperiode zwar fraktionsübergreifend über hundert Unterstützer*innen hatte, jedoch nicht zur Abstimmung im Plenum kam, gibt es derzeit keine aussichtsreiche Initiative im Bundestag. Das hat im Wesentlichen mit der Haltung der Regierungsfraktionen zu tun, die eine Unterstützung eines solchen Antrags an die gerichtsfeste Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz auf „gesichert extremistisch“ knüpfen. Das VG Köln hat hierzu in einem Eilverfahren entschieden, dass die vom Verfassungsschutz vorgelegte Begründung nicht ausreichend ist. Hier sind zwei Hinweise wichtig: erstens läuft immer noch das Hauptverfahren zu der Hochstufung durch den Verfassungsschutz und dessen Ergebnis ist durch die Eilentscheidung nicht festgelegt. Zweitens ist nicht die Verfassungswidrigkeit der AfD Gegenstand des Verfahrens, sondern die Beobachtung durch den Geheimdienst.

Dennoch hat dieser Vorgang wie oben beschrieben massive Auswirkungen auf die politische Debatte um einen Verbotsantrag.

Die Linke ist hier eindeutig: Die AfD ist eine Gefahr für Angehörige verletzbarer Minderheiten, für den Rechtsstaat und für die Demokratie. Die politisch Verantwortlichen müssen dem Bundesverfassungsgericht eine unabhängige Prüfung ermöglichen.

In dieser Situation würde jedoch ein Antrag im Bundestag, auch zusammen mit den Grünen, absehbar an den fehlenden Stimmen der Regierungsfraktionen scheitern. Dieses Scheitern würde sich negativ auf die Debatte um die Verfassungswidrigkeit der AfD auswirken und die Chancen künftiger Initiativen verschlechtern.

Die Linke setzt sich nach wie vor für eine solche Prüfung ein, unter anderem in den Ländern. Bereits im Mai 2025 beschloss die Bremer Bürgerschaft einen Antrag der rot-grün-roten Koalition – auch mit Stimmen von CDU und FDP -, der die Landesregierung sowohl dazu auffordert, sich bei der Bundesregierung für einen Antrag einzusetzen, als auch eine Bundesratsinitiative zu initiieren.

Der Landtag Schleswig-Holstein beschloss im Oktober 2025 die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Belege für einen Prüfantrag erarbeiten soll. Allerdings soll dies auch erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich der Hochstufung durch das BfV geschehen.

Einen ähnlichen Antrag beschloss die Hamburgische Bürgerschaft im Januar 2026. Auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns beschloss im Juni 2026 einen Antrag von SPD und Linke, geeignete Schritte vorzubereiten und zu prüfen, die möglicherweise zu einem Parteienverbot führen.

Im Dezember 2025 beauftragte das Berliner Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit die Landesregierung mit der Erarbeitung einer Bundesratsinitiative. CDU-Bürgermeister Wegner zeigte sich hierfür offener als sein Parteikollege Merz.

Eine Entscheidung über einen Antrag der Linken im Thüringer Landtag steht derzeit noch aus.

Aussichtsreich könnte auch eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen sein. Dort arbeitet der NRW-Ableger des bundesweiten Bündnisses „AfD-Verbot jetzt“ auf eine NRW-Bundesratsinitiative hin. Sowohl Ministerpräsident Wüst als auch Innenminister Reul äußerten sich grundsätzlich offen gegenüber einem solchen Antrag. Ähnliche Kampagnen werden – auch mit Unterstützung der Linken – in anderen Bundesländern ebenfalls geführt.

Aber auch die Bundesregierung könnte einen entsprechenden Antrag beim Verfassungsgericht einreichen und sollte nicht aus der politischen Verantwortung entlassen werden.

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