Sehr geehrter Herr Baldy, aus welchem Grund ist bei Ärzten/Psychotherapeuten bei der Reform des Nachrichtendienstrechts nur ein relativer und kein absoluter Schutz vorgesehen? Vereinbar mit GG?

Daniel Baldy
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Frage von Maureen S. •

Sehr geehrter Herr Baldy, aus welchem Grund ist bei Ärzten/Psychotherapeuten bei der Reform des Nachrichtendienstrechts nur ein relativer und kein absoluter Schutz vorgesehen? Vereinbar mit GG?

https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/reform-des-nachrichtendienstrechts

https://www.bptk.de/pressemitteilungen/bptk-fordert-absoluten-schutz-fuer-psychotherapeutische-gespraeche/

Mich interessiert Ihre Erklärung sehr. Vor allem v.d.H. des aktuellen Problems/Skandals des Ex-BND-Chef Hanning.

https://www.youtube.com/watch?v=YymijpLxl6g

Die Lizenz "zum Leben retten" finde ich demokratisch u. geboten. Allerdings: Besonderen Schutz bedarf es bzgl. der Vertraulichkeit beim Arzt/Psychotherapeuten - Pat. Verhältnis. Ärzte/PPT/KJP haben bereits Offenbarungspflichten. Hier hört mein Verständnis für die avisierte Reform auf. U.a. auch v.d.H. des Problems/Skandals um Ex-BND-Chef Hanning. Ihnen dürfte auch bewusst sein, dass Politiker, Richter etc.pp. einen Arzt/PPT aufsuchen? Rein Hypothetisch: Was wäre, wenn korrupte Nachrichtendienstler diese Gespräche observieren? Und bisherige Kontrollmechanismen - gab es die ?- versagen wie angenommen werden kann (Hanning-Fall)? Mit freundl. Grüßen

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