Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren
Inhaltlich sehe ich keine neuen Fragen im Vergleich zu den erst kürzlich gestellten und kann Ihnen daher auch keine andere Antwort geben.
Im Rahmen der beim Bund noch anstehenden gesetzlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation prüft das Bundesministerium des Innern unter anderem auch eine eventuelle Neuausrichtung von Teilen des Familienzuschlags.
Die Frage wurde vollständig beantwortet. Ich darf Ihnen meine Antwort nochmals zur Lektüre empfehlen.
Deutschland plant darüber hinaus keine Änderungen bei der Auszahlung von Sozialleistungen. Lediglich die Bezahlkarte für Asylbewerber findet unseren vollen Zuspruch.
Wir werden innerhalb der Koalition Gespräche führen, wie die Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag gelingen kann.