Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben
Antwort 14.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Antwort 15.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Obwohl wir da unter die Arme greifen wollen, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird, ist es leider nicht möglich, alle Härten abzufedern.
Antwort 14.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Erwachsene Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung haben im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.
Antwort 14.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Auskunft zu Leistungen des Arbeitslosengelds II oder Sozialhilfe können Sie bei den für Sie zuständigen Behörden erfragen.
Antwort 12.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Zu diesem Thema habe ich mich bereits in vorherigen Anfragen hier geäußert. Gerne verweise ich deshalb darauf.
Antwort 09.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Die Pauschale steht Ihnen zu, wenn Sie im Jahr 2022 Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit bzw. aus weiteren Einkunftsarten bezogen haben.