Frage an Dorothee Schlegel bezüglich Innere Sicherheit

Portrait von Dorothee Schlegel
Dorothee Schlegel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dorothee Schlegel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frithjof K. •

Frage an Dorothee Schlegel von Frithjof K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dr. Schlegel,

verunsichert durch aktuelle Rechtsauffassungen, wende ich mich an Sie als meine zuständige Repräsentantin in der Regierungsfraktion. Wie stehen Sie zu den offiziellen Aussagen des Ex-Ministers Hans-Peter Friedrich,

- sein Vorgehen, den oppositionellen Bundestagsabgeordneten Gabriel während der Verhandlungen über eine mögliche Koalition von dienstlichen Vorgängen und Erkenntnissen des BKA bezüglich eines Dritten zu unterrichten, sei, sozusagen "alternativlos", seine Pflicht gewesen, und er habe nur seinen Job gemacht?

- er habe "nur" Gabriel informieren können, während der Dienstweg für heikle/strittige Sachverhalte immer eine Rücksprache mit dem nächsten oberen Dienstherrn erfordert (eben um Schaden zu verhindern)? Was sollte Herr Gabriel Ihrer Meinung nach mit dieser, laut Friedrich, "...vertraulichen,... brisanten Information..." anfangen?

- dass "...wenn es ein Gesetz gibt, dass einen zwingt, nicht Schaden vom deutschen Volk, von der Politik, vom Ansehen abzuhalten, dann muss man diese Gesetz sofort aufheben..." (in diesem Fall: die Verletzung des Dienstgeheimnisses)?

- die Sicherheit sei ein "Supergrundrecht", kein Geheimnisverrat, der diese gefährde, sei zu rechtfertigen (wie im Falle des Mr Snowden)?

Können Sie mich überzeugen, dass diese für mich widersprüchlichen Aussagen des Ex-Bundesinnenministers den bewährten Boden der fdGo (freiheitlich-demokratischen Grundordnung) und der darin festgelegten Gewaltenteilung und Verfahren nicht verlassen haben?

Halten Sie angesichts dieser in der CDU-/CSU-Fraktion verbreiteten Haltung (vergl. die Zustimmung und den Zuspruch, den Ihr Kollege Friedrich aus der Fraktion erhält), und angesichts der derzeitigen Leistungsfähigkeit (Absage von notwendigen Koalitionssitzungen) eine Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten für angemessen?
Werden Sie am Fr. 21.2.14 im TOP 16.a) für oder gegen die Diätenerhöhung stimmen?

Mit verbindlichen Grüssen und Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Portrait von Dorothee Schlegel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krebs,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen und antworte Ihnen gerne als Ihre „zuständige Repräsentantin“.
Was Herr Friedrich zu welchem Zeitpunkt gedacht haben könnte, weiß ich nicht. Ich halte die im Innenausschuss des Deutschen Bundestages stattgefundene Aufarbeitung für die beste Möglichkeit, alle offenen Punkte in dieser Sache zu klären. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich nicht darüber spekulieren werde.
Die Absage des Koalitionsausschusses (ein Gremium der Parteien, nicht des Parlamentes) hatte keinerlei Auswirkungen auf meine Arbeitswoche als Bundestagsabgeordnete. Einen Zusammenhang zwischen der Abgeordnetendiät und dem Koalitionsausschuss kann ich nicht erkennen. Im Bundestag gehöre ich dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an sowie dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Beide Ausschüsse haben regulär getagt, die Tagesordnungen und Sitzungstermine sind auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Genauso stattgefunden haben die verschiedenen Sitzungen der Fraktionsarbeitsgruppen, der Fraktion, der Landesgruppe Baden-Württemberg und natürlich die Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages. Nicht nur die Sitzungen haben regulär stattgefunden. Wie in jeder Sitzungswoche des Bundestages habe ich mir auch viel Zeit genommen für die Vorbereitung der Sitzungen, für Büroarbeit, für Besprechungen mit meinem Mitarbeiterteam, sowie für die Koordination meiner Wahlkreisarbeit.

Bei der Abstimmung über die Diäten habe ich für eine Anpassung gestimmt. Eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird regelmäßig heftig und sehr emotional diskutiert. Dazu trägt bei, dass diese Entscheidung jeweils von den Abgeordneten selbst getroffen werden musste. Insofern begrüße ich es, dass wir hier einen Systemwechsel vornehmen. Wir folgen dabei den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission. Sie hat empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen. Der Bericht der Kommission ist im Internet hier abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf
Mit der darin genannten Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte.

Zwar ist dies schon seit 1995 gesetzlich so festgelegt, wurde aber bisher nie umgesetzt – auch eine Besonderheit, da auf allen anderen politischen Feldern doch zu Recht peinlich genau darauf geachtet wird, dass Gesetze zügig umgesetzt werden. Nun wird ab 1. Juli 2016 das System grundsätzlich geändert. Dann orientiert sich die Abgeordnetenentschädigung an dem jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Dieses Verfahren muss der Deutsche Bundestag jeweils zu Beginn einer Wahlperiode durch Beschluss bestätigen. Die Abgeordnetendiäten steigen oder fallen nun künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sehr geehrter Herr Krebs, ich stelle mich Ihren Fragen und antworte Ihnen gerne und ausführlich. Dennoch ziehe ich den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis dem Kontakt über eine Onlineplattform vor. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mich bei Ihrer nächsten Frage direkt anschreiben oder auch in meine Bürgersprechstunde kommen. Ich habe ein Wahlkreisbüro in Lauda, also nicht weit weg von Bad Mergentheim. Meine Mitarbeiterin vor Ort übernimmt gerne die Terminabsprache.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dorothee Schlegel