Warum wird kein Verbrauchskontigent bei der Energiepreisbremse eingeführt? Bei den Plänen der Preisbremse werden sparsame Haushalte im Vergleich zu nicht sparsamen Haushalten benachteiligt.

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Franziska Brantner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel D. •

Warum wird kein Verbrauchskontigent bei der Energiepreisbremse eingeführt? Bei den Plänen der Preisbremse werden sparsame Haushalte im Vergleich zu nicht sparsamen Haushalten benachteiligt.

In meinem Haushalt leben 3 Personen mit 2 Erwachsene und 1 Kleinkind (2 Jahre alt). Aufgrund des milderen Winters letzten Jahres und durch das eigene Bestreben Energie zu sparen, lag im vorhergegangnen Jahr der Gesamtstromverbrauch bei ca. 1.000 kWh.
Die meisten Energieversorger kalkulieren bei einer 3-köpfigen Familie jedoch einen Stromverbrauch von 2.500 kWh. Auch bei dem Gasverbrauch ist unser Haushalt sehr sparsam.
Wenn jetzt 80% der Kosten auf Basis des vorhergegangenen Jahres zu einem bestimmen Preis gedeckelt werden, haben vor allem die Haushalte einen größeren Nutzen die bisher mehr Energie verbraucht haben. Hier ist nämlich das Einsparpotential am größten. Wer aber bereits sehr Energiebewusst lebt hat kein weiteres Einsparpotential.
Das ist sozial unfair gegenüber sparsamen Personen, denn wer bisher mehr verbraucht hat, erhält eine größere Entlastung. Für den Winter kalten 2022 werde ich in meinem Haushalt definitiv deutlich mehr Energie verbrauchen als zuvor.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr D.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Unsere zentralen Ziele waren die Verbraucherinnen und Verbraucher schnell, unkompliziert und spürbar zu entlasten. Ein Pro-Kopf Grundbedarf beispielsweise; wäre im Zuge dessen jetzt nicht praktikabel gewesen, weil die Versorger in einem aufwendigen Verfahren dafür eine lange Vorlaufzeit gebraucht hätten, um die dafür notwendigen Daten zu erhalten. Ich verstehe Ihre Kritik absolut, dieser Umstand ärgert mich persönlich auch sehr. Für den sozialen Ausgleich ist nun zunächst vorgesehen, dass die Entlastung ab einer bestimmten Einkommensschwelle zu versteuern ist.

 

Uns als Grüne-Fraktion war ebenfalls wichtig zu erwirken, dass im Juli 2023 ein Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen, vor allem hinsichtlich der Entlastungswirkung in allen Einkommensgruppen vorgelegt wird. In diesem Bericht soll geprüft werden, wie kleine und besonders sparsame Haushalte besser entlastet werden können, um dann gegebenenfalls nachzusteuern. Als Ergänzung könnten haushaltsbezogene Basiskontingents bzw. eine Obergrenze eine Möglichkeit darstellen. Deswegen soll untersucht werden, wie die Versorger bis Mitte des nächsten Jahres Daten zur Anzahl der privaten Haushalte und Gewerbe hinter den Gas- und Wärme- und Stromanschlüssen von ihren Kunden erheben können. All das würde helfen die Preisbremsen sozial gerechter zu gestalten und den schnellen Handlungsdruck bei der Ausgestaltung und Umsetzung, den es unbestreitbar in den letzten Wochen gab, zeitnah auszutarieren.

 

Mit besten Grüßen

Franziska Brantner

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