Ich hätte gerne gewusst wie es kommt, dass nur in Deutschland es nicht ausreicht eine 1Jährige Abstinenz zu beweißen um Führerschein zurück zu bekommen?

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Gabriele Dobusch
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Frage von Jochen T. •

Ich hätte gerne gewusst wie es kommt, dass nur in Deutschland es nicht ausreicht eine 1Jährige Abstinenz zu beweißen um Führerschein zurück zu bekommen?

Nun wieso muss man in Deutschland die Menschen mit Zwang umerziehen anstatts Fakten basierte Regelungen zu nutzen, in Österreich reicht es bereits zu beweißen das man Abstinenz leben kann.
Eine Schickanöse und ehrverletzende Diskriminierung durch Psychologen welche sich Anmaßen eine Hypothese abzugeben, welche fernes Verhalten in der Zukunft prognostizieren soll ist schlicht Unrealistisch und unwissenschaftlich.Es entbehrt eines Beleges, dass dies treffsicher möglich ist.
Es ist also Nüchternen nicht einmal möglich, trotz bewießener höchtmöglicher gesetzlicher Abstinenzdauer sicher mit Positiven Gutachten zu rechnen, es sollte ermöglicht werden das Verhaltensänderungen anerkannt wird anhand von Fakten und nicht von Hypothesen.
Belege:https://www.focus.de/gesundheit/badesalz-drogen-und-spice-einige-rauschmittel-bei-kontrollen-nicht-nachweisbar_id_4112048.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. ich hatte Ihre Frage erst einmal bei Seite gelegt, denn als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft, also eines Landesparlaments, habe ich keinerlei direkten Einfluss auf Bundesrecht. Darunter fällt aber das Straßenverkehrsgesetz. 

Trotzdem will ich Sie natürlich nicht ohne Antwort lassen. Meines Erachtens haben die Regelungen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit möglichen medizinisch psychologischen Untersuchungen wie sie in Deutschland üblich sind, gegenüber anderen Regelungen den Vorteil, dass auf den Einzelfall eingegangen werden kann. Immerhin gab es zuletzt knapp 260 000 Unfällen mit Personenschäden auf deutschen Straßen. Es ist daher im Interesse aller Verkehrsteilnehmer:innen, auch derer, die selbst ihren Führerschein abgeben müssen, sicher zu stellen, dass jede:r Autofahrer:in befähigt ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Das Sicherheitsinteresse aller rechtfertigt so gesehen eine genauere individuelle Prüfung. Ich verstehe aber, dass dies im Einzelfall frustrierend ist, und kann auch Ihre Zweifel am hiesigen Prozedere nachvollziehen.

Mit freundlichem Gruß

Gabi Dobusch

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