Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität hat für das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine hohe Priorität.
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt